AMA Förderung

In Zusammenarbeit mit der AMA wickeln wir direkt, ohne jeglichen Aufwand für Sie, die Förderung von Obst und Gemüse für Sie ab. Sie erhalten alle Vorteile und Vergünstigungen ohne umständliche bürokratische Zusatzarbeit.

Welche Produkte können gefördert werden?

Obst

  • Äpfel
  • Zwetschken
  • Kirschen
  • Marillen
  • Orangen*
  • Grapefruit*
  • Birnen
  • Heidelbeeren
  • Kiwis
  • Melonen
  • Satsumas*
  • Brombeeren
  • Himbeeren
  • Weintrauben
  • Nektarinen
  • Clementinen*
  • Erdbeeren
  • Johannisbeeren
  • Stachelbeeren
  • Pfirsiche
  • Mandarinen
*Zitrusfrüchte dürfen nur im Zeitraum von November bis Februar geliefert werden!

Gemüse

  • Erbsenschoten
  • Kohlrabi
  • Paradeiser
  • Gelbrüben
  • Paprika
  • Sellerie
  • Gurken
  • Radieschen
  • Karotten
  • Rettich

So funktioniert’s

Es wir versucht, vor allem regionale und saisonale Produkte besonders zu fördern. Für die tatsächlich angefallenen Netto-Kosten wird eine Beihilfe in Höhe von maximal € 3,25 pro Kilogramm gelieferter Menge gewährt. Die gesetzliche USt ist weiterhin zu zahlen. Das heißt bis zu einer Höhe von maximal € 6,50 netto Einkaufswert pro Kilogramm wird eine Förderung von 50% gewährt. Ab einem Einkaufswert von € 6,51 netto pro Kilogramm beträgt die Förderung € 3,25. Daher müssen alle Produkte in Kilogramm angegeben werden.

Beihilfefähig ist ausschließlich Obst und Gemüse, das keiner weiteren Zubereitung (ausgenommen waschen, schälen und schneiden) bedarf. Begünstigt sind Kinder, die eine behördlich zugelassene oder verwaltete Einrichtung aller Träger besuchen (Kindergarten – keine Horte, Primarschule, Sekundarschule)

Rechenbeispiel

  • Verkaufspreis Brutto
  • Beihilfe
  • Zu zahlen
  • 10 kg Karotten zu € 1,28 = € 12,80 inkl. USt = 11,64 exkl. USt
  • Der Netto-Preis pro Kilogramm ist kleiner als € 6,50
    Förderung von 50% des Nettoproduktpreises = € 5,82
  • Gesetztliche USt € 1,16 + 5,82
  • Verkaufspreis Brutto
  • Beihilfe
  • Zu zahlen
  • 5 kg Erdbeeren zu € 8,00 = € 40,00 inkl. USt = € 36,36 exkl. USt
  • Der Netto-Preis pro Kilogramm ist größer als € 6,50
    Beihilfe € 16,25 netto (maximal € 3,25 pro Kilogramm)
  • Gesetztliche USt € 3,63 + nicht geförderter Restbetrag € 20,11